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Satzung

1. Name und Standort
1.1 Die Weiterbildungseinrichtung führt den Namen „Bildungswerk Brotfabrik“.
Träger ist der „Verein für Weiterbildung und Friedensarbeit e.V." (WuF).

2. Träger und Weiterbildungseinrichtung
2.1 Der Träger, Verein für Weiterbildung und Friedensarbeit e.V., hat seinen Sitz in Bonn.
Auf die Satzung des Vereins wird hingewiesen. Die Weiterbildungseinrichtung arbeitet
im Rahmen der Satzung des Trägers und der in dieser Satzung festgelegten
Grundsätze.
2.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die rechtliche Vertretung und die
Dienstaufsicht erfolgen durch den Vereinsvorstand, die Finanzverwaltung und die
Fachaufsicht durch das gemeinsame Leitungsgremium (LG) der Bildungswerke des
Trägervereins.
Bildungswerk Brotfabrik wird durch die Leitung (s. Pkt. 5.2) vertreten.
3. Grundsätze
3.1 Das Bildungswerk Brotfabrik ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
3.2 Die Bildungsarbeit des Bildungswerk Brotfabrik umfasst unter anderem. folgende
Inhalte:
Kultur und Kreativität, künstlerisches und gesellschaftliches Gestalten, arbeitswelt- und
berufsbezogene Weiterbildung, lebensgestaltendes Lernen.
Soziale und interkulturelle Beziehungen, Sprachen,
Kommunikations- und Konfliktmanagement.
Kurse und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung,
Bildungsangebote zur Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung.

3.3 Das Programmangebot wird entsprechend den gesellschaftlichen Veränderungen
laufend weiterentwickelt.
3.4 Das Angebot ist allen interessierten Bürger*innen zugänglich.

4. Zweck

4.1 Bildungswerk Brotfabrik ist eine Einrichtung zum Zweck der Weiterbildung.
Es strebt an, nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt zu werden.
4.2 Die Veranstaltungen von Bildungswerk Brotfabrik werden in Form von
Einzelveranstaltungen, Kursen, Workshops, online-Angeboten, Projekten
Bildungsurlauben u.a. durchgeführt.

5. Organe des Bildungswerk Brotfabrik
5.1 Das Leitungsgremium (LG)
5.2 Die Leitung (L)
5.3 Das gemeinsame Leitungsteam (gLT)
5.4 Die Hauptgeschäftsstelle (HGS)
5.5 Das Team

5.1 Das Leitungsgremium (LG)
5.1.1 Das Leitungsgremium ist das oberste beschlussfassende Organ der Bildungswerke
des Trägervereins. Es tagt mindestens einmal im Kalenderjahr. Die Hauptgeschäfts-
stelle lädt spätestens 14 Tage vor dem Leitungsgremium schriftlich und unter Angabe
der Tagesordnung dazu ein.
5.1.2 Mitglied im Leitungsgremium sind alle Mitglieder der örtlichen Leitungsteams.
5.1.3 Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Ein Konsens gilt als erreicht, wenn
niemand ein Veto einlegt. Alle Mitglieder im LG haben Stimmrecht.
5.1.4 Das Leitungsgremium berät und entscheidet alle Fragen der Gesamtplanung der
Bildungswerke des Trägervereins, insbesondere Haushalt, Finanzen und Grundsätze
der Arbeit. Es erstellt einen jährlichen Rahmenplan.
Es entscheidet über Personaleinstellungen in der Hauptgeschäftsstelle.
5.1.5 Das Leitungsgremium kann sich eine Geschäftsordnung geben.

5.2 Die Leitung (L)
5.2.1 Die hauptberuflich pädagogischen Mitarbeiter*innen wählen den Leiter, die Leiterin,
oder die Leitung als Doppelspitze, bestehend aus zwei Personen.
5.2.2 Die Leitung vertritt das Bildungswerk nach außen.
5.2.3 Die Leitung oder eine von ihr entsandte Mitarbeiter*in vertritt das Bildungswerk im
gemeinsamen Leitungsteam (gLT).

5.3. Das gemeinsame Leitungsteam (gLT)

5.3.1 Mitglied im gemeinsamen Leitungsteam sind die Hauptgeschäftsstelle sowie die
Vertreter*innen der Zweigstellen der Bildungswerke des Trägervereins. Alle Mitglieder
haben Stimmrecht. Es werden Konsensentscheidungen angestrebt, im Konfliktfall
entscheidet das Leitungsgremium.
5.3.2 Das gemeinsame Leitungsteam entscheidet über die laufenden Geschäfte der
Bildungswerke des Trägervereins auf der Grundlage der vom Leitungsgremium
gefassten Beschlüsse.
Es tagt bei Bedarf.
5.3.3 Das Leitungsteam hat u.a. folgende Aufgaben:
 Vertretung der Bildungswerke nach außen
 Vorbereitung von Haushaltsplänen und -abschlüssen
 Deputatskontrolle
 Informationsaustausch
 Beschlusskontrolle
 Qualitätsmanagement
5.3.4 Das gemeinsame Leitungsteam kann sich eine Geschäftsordnung geben.

5.4 Die Hauptgeschäftsstelle (HGS)
Die Hauptgeschäftsstelle ist zuständig für die Verwaltungsleitung der Bildungswerke.
Dazu gehören u.a. die Personalverwaltung, die Finanzverwaltung und die
Jahresrechnung.

5.5 Das Team
5.5.1
Mitglied des Teams sind alle hauptberuflich pädagogisch tätigen Mitarbeiter*innen. Das
Team entscheidet selbst, ob darüber hinaus auch weitere Mitarbeiter*innen ins Team
aufgenommen werden.
5.5.2 Das Team ist das oberste beschlussfassende Organ in den örtlichen Arbeitseinheiten.
Es trägt die Gesamtverantwortung für die rechtmäßige und satzungsgemäße Arbeit vor
Ort. Entscheidungen werden nach dem Konsensprinzip getroffen.
Es hat u.a. folgende Aufgaben:
 Planung und Organisation des Weiterbildungsangebotes u.a. im Rahmen des
nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetzes und anderer rechtlicher Vorgaben
 Absicherung der im Rahmenplan festgelegten Unterrichtsstunden, Deputatskontrolle
und Vorbereitung für die Jahresrechnung
 Planung, Kontrolle und Abschluss des Zweigstellenhaushaltes
 Entscheidungen über Personaleinstellungen und Entlassungen in der Zweigstelle
 Personalverantwortung und -führung
 Entwicklung von Zielen und Leitideen für die Einrichtung
 Qualitätsmanagement
 Evaluation, Berichtswesen
 Beschlusskontrolle
 Erstellung und laufende Aktualisierung eines Geschäftsverteilungsplans für alle
Mitarbeiter*innen
 Außenvertretung und Netzwerkarbeit
 Beschwerdemanagement
 Hausverwaltung: Investitionen, Ausstattung, Pflege
 Erledigung der laufenden Geschäfte der Zweigstelle
 Vor- und Nachbereitung der Selbstverwaltungsgremien der Bildungswerke
5.5.3 Das Team des Bildungswerk Brotfabrik kann sich eine eigene Geschäftsordnung .
geben.

6. Die hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter*innen (HPM)
6.1 Die hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter*innen sind im
Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben für die ordnungsgemäße Planung und
Durchführung der Lehrveranstaltungen verantwortlich.
6.2 Sie beteiligen sich aktiv an den Leitungs-Organen der Bildungswerke des
Trägervereins.
6.3 Darüber hinaus nehmen sie im Rahmen des Teams auch alle für die Organisation des
Bildungswerkes nötigen Aufgaben wahr (s. Pkt. 5.5.2).

7. Mitwirkungsrecht von Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen
7.1 Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von
Lehrveranstaltungen bietet das Bildungswerk Brotfabrik seinen Mitarbeiter*innen und
Teilnehmer*innen das folgende Mitwirkungsrecht an, entsprechend
§ 4.3 Weiterbildungsgesetz (WbG):
7.1.1 Die Teilnehmer*innen werden in angemessenen Intervallen schriftlich oder mündlich
nach ihrer Zufriedenheit mit dem Ablauf und der Gestaltung der Bildungsveranstaltung
sowie nach ihren Wünschen und Anregungen für das künftige Bildungsangebot
befragt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und von den
pädagogischen Mitarbeiter*innen bei der künftigen Programmplanung berücksichtigt.
7.1.2 Die Teilnehmer*innen können sich in Fragen der Durchführung von Veranstaltungen an
die Kursleiter*innen und an die hauptberuflich tätigen Mitarbeiter*innen wenden. Ihre
Anregungen und ihre Kritik werden berücksichtigt.
7.1.3 Die Kursleiter*innen werden schriftlich oder mündlich, in Einzelgesprächen, oder
Besprechungen von Mitgliedern des Bildungswerk-Teams über die aktuelle Lage des
Bildungswerkes informiert. Dabei werden die Vorschläge und Anregungen der
Kursleiter*innen aufgenommen und bei der Gestaltung des künftigen Programms
berücksichtigt.
7.2 Art und Umfang der Mitwirkungsrechte der hauptberuflichen Mitarbeiter*innen von
Bildungswerk Brotfabrik sind in den Punkten 5 – 6 dieser Satzung dargestellt.

8. Abschließende Bestimmungen
Im Falle der Auflösung des Bildungswerkes werden zunächst die Ansprüche der
Mitarbeiter*innen berücksichtigt. Danach noch zur Verfügung stehende Mittel fließen
dem Träger des Bildungswerkes, dem Verein für Weiterbildung und Friedensarbeit e.V.
zu.

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins für Weiterbildung
und Friedensarbeit e.V. am 15.11.2021 beschlossen.

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