I. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen
Teilnehmer/innen an Kursen, Workshops, Fortbildungsseminaren von Bildungswerk
Brotfabrik, Kreuzstraße 16, 53225 Bonn. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere
Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen
sind. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
II. Anmeldungen
1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die
Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Anmeldung kann schriftlich über das
Anmeldeformular, oder über die Anmeldeseite unserer Homepage erfolgen.
2. Die Anmeldung wird mit der Bestätigung durch Bildungswerk Brotfabrik verbindlich. Das
Bildungswerk Brotfabrik benachrichtigt die Teilnehmer/innen, wenn der Kurs/Workshop
ausfällt oder belegt ist.
3. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei Bildungswerk Brotfabrik
berücksichtigt.
III. Teilnahmegebühren und Zahlungsweise
1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der
Gebühren sind dem Kursprogramm bzw. den jeweiligen Ankündigungen zu entnehmen.
2. Für alle Veranstaltungen von Bildungswerk Brotfabrik gilt:
Mit dem Zugang der Anmeldung erteilt der/die sich Anmeldende WuF e.V. ein SEPA Lastschriftmandat, welches den WuF e.V. ermächtigt, die in der Anmeldung angegebenen
Gesamtgebühren (ggf. auch Ratenzahlungen und Rücktrittsgebühren) per Lastschrift
einzuziehen. Das Mandat wird mit der Anmeldung (siehe Anmeldeformular) erteilt.
Anmeldende/r und WuF e.V. beachten die SEPA-Vorgaben. Eine sonstige Zahlungsart etwa
durch Überweisung, Bar- oder Scheckzahlung ist nicht möglich.
Liegt bei der Anmeldung keine Ermäßigungsberechtigung vor, wird automatisch die reguläre
Teilnahmegebühr fällig und auch abgebucht. Auch bei Online-Anmeldungen muss eine
Ermäßigungsberechtigung zeitgleich vorliegen, die (z.B. gescannt) mit einer weiteren Mail,
die am selben Tag abgeschickt sein muss. Kann die Teilnahmegebühr nicht abgebucht
werden, weil der/die Teilnehmende unvollständige oder falsche Bankdaten mitgeteilt hat oder
ist zum Zeitpunkt der Abbuchung das Konto der/des Teilnehmenden nicht gedeckt, entstehen
weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5 € zu Lasten des/der Teilnehmers/in.
Ratenzahlungen sind nur möglich, wenn diese Bestandteil der Ausschreibung des Kurses/
Workshops/Bildungsurlaubs sind.
IV. Ermäßigungen
Die Möglichkeit der Ermäßigung kann durch freiwillig Sozialdienstleistende, Bonn Ausweisinhaber/innen, Wohngeldempfänger/innen, Menschen mit
Schwerbehindertenausweis, Bezieher/innen von Arbeitslosengeld,
Sozialhilfeempfänger/innen, Schüler/innen, Auszubildende, und Studenten/innen, gegen
Ausweis in Anspruch genommen werden. Der ermäßigte Preis wird in den
Ausschreibungstexten genannt. Bei Mehrfachbuchungen von Kursen/Workshops ermäßigt
sich die Gebühr des zeitlich später beginnenden Kurses/Workshops um 10%, wenn die
Kurse/Workshops zeitlich in dasselbe Semester fallen. Die Parallelbelegung muss auf dem
Anmeldeformular angegeben werden.
V. Durchführung
1. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl
gebunden. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann eine Veranstaltung abgesagt
werden. Zahlungen erfolgen gemäß SEPA-Lastschriftverfahren. Ein weitergehender
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Das Bildungswerk Brotfabrik behält sich das Recht kurzfristiger Dozent/innenwechsel,
sowie Raumänderungen vor. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen.
Teilnehmer/innen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin
verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der
weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf
Verringerung der Gebühren besteht nicht.
VI. Rücktritt
1. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung bis spätestens vier Wochen vor Beginn des
Kurses/ Workshops/Bildungsurlaubs entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der
Teilnahmegebühr, es entsteht jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5 €. Bei einem Rücktritt
bis zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Workshops/Bildungsurlaubs werden 50 % der
Teilnahmegebühr fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn
des Kurses/Workshops/ Bildungsurlaubs wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Wenn
ein/e Ersatzteilnehmer/in durch die/den Anmeldende/n gestellt und die Teilnahmegebühr
entrichtet wird, entfallen die vorstehend bezeichneten Kosten mit Ausnahme der 5 €
Bearbeitungsgebühr.
VII. Haftung
1. Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen,
Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden von uns vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie und Rohstoffversorgung, Krankheit der Kursleitenden und sonstige Fälle höherer Gewalt, also
außergewöhnliche Ereignisse, die das Bildungswerk Brotfabrik nicht zu vertreten hat,
befreien für die Dauer ihrer Wirksamkeit von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In
diesen Fällen ist Bildungswerk Brotfabrik nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum
Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
VIII. Datenspeicherung
Die Teilnehmer/innen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein.
Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
IX. Urheberrecht
Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt
für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das
Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des
Urheberberechtigten zulässig.
X. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder
teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze
oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.